Ein niederländischer Leseclub, der „gebrauchte“ E-Books weitervermittelt, benötigt für seine Dienste die Erlaubnis der Urheber. Gelesene E-Books dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne weiteres als „gebrauchte“ Exemplare übers Internet weiterverkauft werden. Nach EU-Recht handele es sich dabei um eine „öffentliche Wiedergabe“, für die es die Erlaubnis der Urheber bedürfe, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-263/18).
Weiterlesen & Quelle: EuGH: Gebrauchte E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden | heise online
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