Sowohl Bibliotheken als auch Verlage haben ein gemeinsames Ziel: gedruckte Bücher und eBooks müssen erhalten bleiben und alle Menschen sollen einen Zugang zu dieser Kulturart haben. Dennoch stehen beide Parteien teilweise auf unterschiedlichen Seiten. Das führt dazu, dass der OnleiheverbundHessen bei der Auswahl der eBooks eingeschränkt wird.
NEWS! Warum sich viele E-Books nicht in öffentlichen Bibliotheken finden – Kultur – SZ.de
6 10 2021Kommentare : Leave a Comment »
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EuGH: Gebrauchte E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden
8 01 2020Ein niederländischer Leseclub, der „gebrauchte“ E-Books weitervermittelt, benötigt für seine Dienste die Erlaubnis der Urheber. Gelesene E-Books dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne weiteres als „gebrauchte“ Exemplare übers Internet weiterverkauft werden. Nach EU-Recht handele es sich dabei um eine „öffentliche Wiedergabe“, für die es die Erlaubnis der Urheber bedürfe, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-263/18).
Weiterlesen & Quelle: EuGH: Gebrauchte E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden | heise online
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RECHT! EuGH-Urteil stützt E-Book-Verleih durch Bibliotheken
14 12 2016Kommen endlich mehr E-Books in unsere Bibliotheken – inklusive von Belletristik-Bestsellern? Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte dazu führen — es stellt nämlich E-Books und Print-Bücher rechtlich auf die gleiche Stufe. Gedruckte Titel können öffentliche Bibliotheken ganz normal einkaufen und für die Ausleihe zur Verfügung stellen. Bei E-Books mussten bisher dagegen bisher spezielle Verleih-Lizenzen erwerben — soweit14 die Verlage überhaupt dazu bereit waren.
Quelle: e-book-news.de EuGH gibt grünes Licht für E-Book-Verleih, doch offene Fragen bleiben – iRights.info
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Digitaler Nachlass: Was geschieht mit ebooks nach dem Tod seiner Besitzer?
10 06 2016Das Problem ist hinlänglich bekannt: Stirbt ein Mensch, hinterlässt er neben seinem haptischen Erbe Unmengen von E-Mail-Adressen, Social-Media-Profilen und Shopping-Konten. Internet-Anbieter widmen sich erst allmählich diesem Problem…Stellen große private analoge Bibliotheken die Erben oft vor große Probleme hinsichtlich der angemessenen zukünftigen Nutzung („Ich kann kein Buch wegwerfen!“), kommen sie im Falle von digitalen Bibliotheken oft gar nicht erst an diese Bücher heran: denn rein juristisch gesehen, erwirbt man beim Kauf eines ebooks gar keinen Besitz, sondern nur ein klar definiertes Nutzungsrecht…
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RECHT! E-Books aus zweiter Hand
2 01 2016„Wer ein gedrucktes Buch kauft, kann es problemlos weiterverkaufen. Wer ein E-Book kauft, darf das bisher nicht.“ Wie e-book-news.de berichtet, hat das Verbraucherschutz-Ministerium Baden-Württembergs eine neue Studie zur „Weiterveräußerungsfähigkeit von digitalen Gütern“ vorgestellt und plädiert für eine Neuregelung des Urheberrechts auf europäischer Ebene. Mehr …
(Quelle: e-book-news.de)
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Jugendschutz: Jugendgefährdende Ebooks bald nur ab 22 Uhr?
1 07 2015Das Thema Jugendschutz bewegt schon eine Weile die Branche. Rein rechtlich gelten Ebooks als Telemedien, für die der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gilt. Jetzt hat die die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen Online-Händler aufgrund der unregulierten Bereitstellung von jugendgefährdender Literatur verklagt. Der Börsenverein ließ verlauten, das diese Literatur nur zwischen 22 und 6 Uhr morgens verkauft werden dürfe.
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NEWS! – Wenn der Kindle gedruckt wird…
12 06 2015Wer E-Books erwirbt, besitzt sie nicht! Nur die Lizenzrechte zur Nutzung werden erworben. Das brachte in der Vergangenheit schon so manchen Frust daher. Ein physisches Buch weiterzugeben, ist durchaus legal und absolut üblich (Flohmärkte, Bibliotheken, Bücherschränke, private Ausleihe). Ein Kindle-Kunde hat sich diese andersartigen Rechte an physisch gedruckten Medien nun zu eigen gemacht – und sein E-Book „1984“ mitsamt Reader einfach eingescannt. Die riesige Aufwand, den der Kunde auf sich nahm, sollte ein Seitenhieb gegen die doch immer noch unterschiedlichen Besitz-Rechte von physischen und gedruckter Literatur sein. Zum kompletten Bericht auf www.ebook-fieber.de hier klicken. Ursprüngliche (englisch sprachige) Quelle hier.
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NEWS! Weiterverkauf von eBooks nicht erlaubt
10 05 2015Nachdem ein niederländisches Gericht kürzlich den Wiederverkauf von eBooks prinzipiell erlaubt hatte – wie auch hier berichtet – hat nun das Hanseatische Oberlandesgericht eine konträre Entscheidung zum Weiterverkauf von E-Books und Hörbuch-Downloads getroffen. Der Streit zwischen dem Verbraucherzentrale-Bundesverband und Online-Händlern sowie Verlagen dreht sich vor allem darum, ob Händler den Kunden in ihren AGB verbieten dürfen, digitale Inhalte weiterzuverkaufen. Verbraucherschützer argumentieren, entsprechende Klauseln seien ungültig; für digitale Bücher müsse das gleiche gelten wie für analoge. Mehr …
(Quelle: http://irights.info)
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NEWS! “Gebrauchte” eBooks legal verkaufen?
1 04 2015Anfang des Jahres hat ein Amsterdamer Gericht geurteilt, dass der Wiederverkauf von eBooks prinzipiell durchaus erlaubt ist, jedoch nicht so, wie es bei Tom Kabinet, einer Plattform, auf der man legal gebrauchte eBooks verkaufen kann, geschieht. Denn der Richter befand, dass der Betreiber nicht sicherstellen kann, dass auf der Plattform keine illegal heruntergeladenen eBooks verkauft werden. Laut Untersuchungen des Klägers stammen bis zu 90 % der dort gehandelten eBooks von illegalen Download-Seiten. Weiterlesen …
(Quelle: eBook-Fieber.de)
Tom-Kabinet-Urteil: “Gebrauchte” eBooks verkaufen legal, aber … | eBook-Fieber.de.
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NEWS! Schriftstellerverband will E-Book-Rechte generell befristen
14 07 2013Wie das Branchenblatt „Buchreport“ berichtet, sorgt die Frage, ob E-Book-Rechte befristet werden sollen, zurzeit für Diskussionen Verlagen, Autoren und Agenten. „Hintergrund der Diskussionen ist eine Besonderheit des elektronischen Publizierens: Bei gedruckten Büchern fallen die Rechte an den Autor zurück, wenn sein Buch nicht mehr lieferbar ist. Ein elektronisches Buch bleibt dagegen theoretisch unbegrenzt lieferbar. Für Autoren kann es aber durchaus interessant sein, die E-Book-Rechte nach einiger Zeit neu vergeben zu können.“ Lesen Sie mehr …
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