Die Onleihe kann ihren Kunden nur die digitalen Werke zur Ausleihe anbieten, die die Verlage auch dafür zur Verfügung stellen. Gekauft werden müssen auch so viele exemplare, wie gebraucht werden. Wobei auch elektronische Bücher aber eine wesentlich höhere Mehrwertsteuer anfällt als bei gedruckten Exemplaren. Dagegen sprechen sich Bibliotheken, Buchhändler und Verleger deutschlandweit aus! Sie fordern, dass auch in Deutschland – wie bereits 2012 in Frankreich – der MWSt-Satz von 19% auf 7% für elektronische Bücher gesenkt wird. Jetzt landet das Thema aber erneut auf dem Tisch der EU-Kommission. Buchreport schreibt hierzu:
„Luxemburg und Franklreich hatten zum 1. Januar 2012 den bei gedruckten Büchern angesetzten ermäßigten Mehrwertsteuersatz auch für elektronische Bücher eingeführt, wodurch der Steuersatz in Luxemburg von bisher 15% auf nur noch 3% sank. In Frankreich fallen bei elektronischen Büchern aktuell nur noch 5,5% an. Mit den unterschiedlichen Steuersätze sind erhebliche Wettbewerbsverzerrungen verbunden: Die großen E-Book-Anbieter Amazon, Apple, Barnes & Noble und Kobo betreiben ihr Europageschäft von Luxemburg aus und müssen deshalb aktuell nur 3% MwSt abführen – ein großer Vorteil gegenüber Shops in anderen EU-Ländern.„