Verlage können entscheiden, ob, wann und zu welchen Konditionen sie eBooks an Bibliotheken „verkaufen“, also lizenzieren. Viele Titel sind mit einem Embargo (Windowing) belegt und werden Bibliotheken erst mit zeitlichem Verzug angeboten. Daher ist die überwiegende Anzahl der Spiegel-Bestseller Belletristik und Sachbuch nicht im OnleiheVerbundHessen vorhanden, da sie dem OnleihverbundHessen von den Verlagen nicht angeboten werden.
In der vorletzten Kalenderwoche konnte der OvH lediglich 2 von 20 Taschenbuchroman-Bestellern kaufen, auf der Belletristik-Hardcover-Liste waren es 4 von 20, bei den Sachbüchern sah es genau so aus. So wurden uns von den Verlagen also lediglich 10% der Taschenbuch-Besteller und 20% der Sachbuch- und Belletrsitik-Bestseller überhaupt zur Verfügung gestellt.
Der OnleiheVerbundHessen unterstützt den Deutschen Bibliotheksverband (dbv) in der Forderung, dass eBooks zu den gleichen Bedingungen wie physische Bücher für Bibliotheken zu erwerben sind.
Der dbv fordert, dass die Maxime „Ein Buch ist ein Buch – egal in welcher Form“ und damit die rechtliche Gleichstellung nicht nur für die ermäßigte Mehrwertsteuer oder die Buchpreisbindung gilt, sondern auch für den Verleih. So werden eindeutige Regelungen für faire Lizenzvergabemodelle geschaffen.
Er befürwortet die Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Werke, wenn den Bibliotheken im Gegenzug die gleichen Nutzungsrechte für elektronische, wie für gedruckte Werke eingeräumt werden.
Bibliotheken haben einen wichtigen Informations- und Bildungsauftrag: Sie bieten jeder Person die Möglichkeit, unabhängig von finanziellen Mitteln, Alter, Herkunft, Geschlecht oder Glaubenszugehörigkeit durch Zugang zu Information und der Ausleihe von Medien am öffentlichen und kulturellen Leben teilzunehmen.
Beim Verleih von E-Books gibt es jedoch seit Jahren eine rechtliche Lücke, so dass das Angebot der Bibliotheken empfindlich eingeschränkt ist.
Das muss sich jetzt endlich ändern!