INFO! Wiederverkauf „gebrauchter“ E-Books

1 07 2020

Einem aktuellen Urteil des europäischen Gerichtshof nach muss beim Verkauf „gebrauchter“ E-Books die Genehmigung des Urhebers oder Lizenzinhabers eingeholt werden. Im Gegensatz zur Veräußerung von gedruckten Exemplaren liegt nach Ansicht der Richter bei E-Books keine Verbreitung, sondern eine zustimmungspflichtige, öffentliche Wiedergabe vor.

Quelle: LHR-law.de


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