Das Problem ist hinlänglich bekannt: Stirbt ein Mensch, hinterlässt er neben seinem haptischen Erbe Unmengen von E-Mail-Adressen, Social-Media-Profilen und Shopping-Konten. Internet-Anbieter widmen sich erst allmählich diesem Problem…Stellen große private analoge Bibliotheken die Erben oft vor große Probleme hinsichtlich der angemessenen zukünftigen Nutzung („Ich kann kein Buch wegwerfen!“), kommen sie im Falle von digitalen Bibliotheken oft gar nicht erst an diese Bücher heran: denn rein juristisch gesehen, erwirbt man beim Kauf eines ebooks gar keinen Besitz, sondern nur ein klar definiertes Nutzungsrecht…
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