Wer E-Books erwirbt, besitzt sie nicht! Nur die Lizenzrechte zur Nutzung werden erworben. Das brachte in der Vergangenheit schon so manchen Frust daher. Ein physisches Buch weiterzugeben, ist durchaus legal und absolut üblich (Flohmärkte, Bibliotheken, Bücherschränke, private Ausleihe). Ein Kindle-Kunde hat sich diese andersartigen Rechte an physisch gedruckten Medien nun zu eigen gemacht – und sein E-Book „1984“ mitsamt Reader einfach eingescannt. Die riesige Aufwand, den der Kunde auf sich nahm, sollte ein Seitenhieb gegen die doch immer noch unterschiedlichen Besitz-Rechte von physischen und gedruckter Literatur sein. Zum kompletten Bericht auf www.ebook-fieber.de hier klicken. Ursprüngliche (englisch sprachige) Quelle hier.
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