Sind E-Mails, E-Books und Profile in Sozialen Netzwerken vererbbar? Falls ja, ist es oft nicht so einfach, dieses Erbe als Hinterbliebene anzutreten. Einheitliche rechtlich Regelungen gibt es hierzu noch nicht. Wie also vorgehen mit einem digitalen Nachlass? Mehr dazu finden Sie hier.
Kommentar verfassen