Neu erworbene E-Books haben einen 19%igen Mehrwertsteuersatz, gedruckte Bücher hingegen werden nur mit 7% belegt. Im benachbarten Frankreich gelte hingegen für gedruckte und elektronische Bücher ein einheitlicher Prozentsatz von 5,5%. Darum hat der Deutsche Kulturrat nun zum Jubiläum des Eysée-Vertrags gefordert, auch in Deutschland E-Books mit dem ermäßigten Prozentsatz zu belegen. Mehr hierzu unter www.boersenblatt.net
Zur Ausleihe wird ein aktiver Ausweis in einer der Verbundbibliotheken benötigt.
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